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Das Hospiz St. Anna in Dinklage

besteht seit über 25 Jahren und gehört zu den ältesten Hospizeinrichtungen in Niedersachsen. Jährlich suchen ca. 120 Gäste und deren Angehörige unsere Hospizeinrichtung auf und werden dort über ein interdisziplinäres Team von Pflegefachkräften mit Palliative Care Weiterbildung, Mitarbeitern des Sozialdienstes, Therapeuten, Seelsorgern und Ehrenamtlichen gepflegt und begleitet.

Unsere Hospizgäste haben durch eine fortschreitende, chronische Erkrankung, beispielsweise durch eine Krebserkrankung, eine begrenzte Lebenszeit. Eine häusliche Versorgung ist nicht mehr möglich und eine palliative Versorgung ist nötig.

  • Der Hospizgedanke
    Wir möchten jeden einzelnen Tag für unsere Gäste so gestalten, dass er als lebenswert empfunden wird.

    Der Hospizgedanke ist geprägt von dem Selbstverständnis, dass Krankheit, Leid, Abschiednehmen, Sterben und Tod zum menschlichen Leben dazu gehören.

    Wenn eine Erkrankung nicht heilbar ist, gibt es doch Möglichkeiten, die Lebensqualität zu verbessern. Die umfassende Linderung von Symptomen wie Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Angst und Atemnot ist uns dabei sehr wichtig. Aktive Sterbehilfe lehnen wir ab.

    Das menschliche Leben von Beginn bis zum Tod sehen wir als ein Ganzes.

    Mit liebevoller Zuwendung, Fürsorge und Wahrhaftigkeit wollen wir den Schwerkranken ein würdevolles Sterben ermöglichen. In der Gemeinschaft des Hospizes stehen die persönliche, familiäre Atmosphäre und Geborgenheit im Vordergrund. Dies umfasst insbesondere auch die einfühlsame Begleitung und Unterstützung der Angehörigen.

  • Leben im Hospiz

    Das Hospiz St. Anna bietet Platz für insgesamt acht stationäre sowie drei teilstationäre Hospizgäste. Bei uns im Hospiz werden Menschen mit lebensbedrohlicher Erkrankung in ihrer letzten, besonders intensiven Lebensphase einfühlsam begleitet. Der behandelnde Arzt stellt die Notwendigkeit einer vollstationären Hospizversorgung per Antrag fest.

    Die enge Zusammenarbeit und der persönliche Kontakt mit den Angehörigen des Hospizgastes sind dabei wesentliche Elemente unserer gemeinsamen Arbeit.

    Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt unabhängig von Alter, Konfession und Herkunft.
  • Stationäres Hospiz

    Unsere Hospizgäste haben durch eine fortschreitende, chronische Erkrankung, beispielsweise durch eine Krebserkrankung, eine begrenzte Lebenszeit. Eine häusliche Versorgung ist nicht mehr möglich und eine umfassende, auf die Erfordernisse angepasste palliative Versorgung ist nötig.

    Im stationären Hospiz wird eine 24-stündige Pflege und Betreuung der Schwerkranken über unser interdisziplinäres Team von Pflegefachkräften mit Palliative Care Weiterbildung, Mitarbeitern des Sozialdienstes, Therapeuten, Seelsorgern und Ehrenamtlichen gewährleistet.

    Nach Absprache können Angehörige mit übernachten.

    Ansprechpartnerin

    Ellen Meerjans-Eilers

    Stationäres Hospiz, Tageshospiz

    04443/892-201
    E-Mail

  • Tageshospiz

    Die teilstationäre Versorgung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn der Erkrankungsverlauf eine vollstationäre Hospizversorgung nicht erforderlich macht oder die gesundheitliche Situation des Patienten und die Angehörigen einer Entlastung und Begleitung bedürfen.

    Bei einem teilstationären Aufenthalt kommen die Gäste wahlweise an 1 und bis zu 7 Wochentagen tagsüber oder nachts zur Pflege und Betreuung ins Hospiz.

    Die 3 Zimmer innerhalb des stationären Hospizes dienen den Gästen der teilstationären Versorgung als individueller Rückzugsraum.

    Die Gäste wohnen nicht dauerhaft im Hospiz, sondern leben weiterhin zuhause.

    Ansprechpartnerin

    Ellen Meerjans-Eilers

    Stationäres Hospiz, Tageshospiz

    04443/892-201
    E-Mail

  • Ambulanter Hospizdienst
    Unsere ambulante Hospizarbeit

    setzt sich zum Ziel, Bedingungen zu schaffen, die – in vertrauter Umgebung – ein lebenswertes Leben bis zuletzt und ein Sterben in Würde ermöglichen.

    Im Mittelpunkt

    stehen die Bedürfnisse und Sorgen schwerkranker Menschen sowie deren An- und Zugehörige. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie nicht alleine gelassen werden und begleiten Sie, unabhängig Ihrer Kultur, Ihrer Herkunft oder Religion.

    Schwerkranke, Sterbende, An- und Zugehörige

    werden durch Besuche in der privaten Häuslichkeit, in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken begleitet. Egal wo – wir kommen gerne zu Ihnen.

    Wir nehmen uns Zeit

    für Gespräche, hören zu und versuchen, Wünsche zu erfüllen. Bei Fragen und Entscheidungen stehen wir beratend zur Seite und richten uns ganz nach Ihnen.

    In Zeiten der Trauer

    sind wir für Sie da und begleiten Sie in dieser schwierigen Lebenssituation.

    Die Ehrenamtlichen

    sind geschulte Hospizhelfer*innen. Sie bilden sich regelmäßig weiter und werden von Fachkräften begleitet.

    Ansprechpartnerin

    Kornelia Bröring

    Ambulanter Hospizdienst

    04443/892-250
    E-Mail

  • Trauerbegleitung

    In Zeiten, in denen wir Verluste erleben, können wir Gefühle der Trauer in uns spüren.

    Wichtig in der Trauerbegleitung ist uns
    • Zeit und einen geschützten Raum geben, um das Äußern der Trauer zu ermöglichen
    • Unterstützen beim Erleben verwirrender, widersprüchlicher Gefühle
    • Ermutigung persönliche Wünsche und Fähigkeiten wahrzunehmen
    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

    Wir bieten Trauernden Begleitung in Einzelgesprächen; nach Absprache beraten wir auch Familien, Gruppen und Teams.

  • Sprechstunde

    Die Hospizliche Sprechstunde ist ein offenes Beratungsangebot für Interessierte und Betroffene, die sich über die verschiedenen Angebote der Hospizversorgung, der Trauerbegleitung und zum Abfassen von Patientenverfügungen informieren möchten.

    Die Hospizsprechstunde findet jeden Donnerstag von 16 bis 18 Uhr im Gesundheitszentrum an der Clemens-August-Straße 12 (gelber Eingang über den Innenhof) statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Bei Nachfragen melden Sie sich gerne unter: 04443-892 200.

  • Aufnahme/Antragstellung

    Informationen zur Aufnahme/Antragstellung

    Für die voll- und teilstationäre Hospizversorgung tragen gesetzlich Versicherte keine unmittelbaren Kosten, es ist kein Eigenanteil zu entrichten.

    Der behandelnde Arzt muss vor der Aufnahme eine Verordnung über die Hospizversorgung ausstellen, die bei der Krankenkasse einzureichen ist. Die Kranken- und Pflegekasse übernimmt bei Erfüllung der Aufnahmekriterien 95% der Hospizkosten. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass die verbleibenden 5% durch den Hospizträger in Form von Spendengeldern finanziert werden müssen.

    Hier können Sie den Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen herunterladen:

    Voraussetzungen für den Aufenthalt:

    • Es werden Menschen mit lebensbedrohlicher Erkrankung begleitet, bei denen – nach menschlichem Ermessen – weder Heilung noch Stillstand erreicht werden können, und für die eine begrenzte Lebenserwartung besteht.
    • Der behandelnde Arzt stellt die Notwendigkeit einer vollstationären Hospizversorgung per Antrag fest, welcher im Anschluss von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
    • Für die stationäre Hospizversorgung ist es zudem Voraussetzung, dass die ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie aufgrund der Schwere der Erkrankung und seiner ganzheitlichen Symptomwirkung nicht ausreicht und die Möglichkeiten der bisher Betreuenden übersteigt.

    Ansprechpartnerin

    Ellen Meerjans-Eilers

    Stationäres Hospiz, Tageshospiz

    04443/892-201
    E-Mail